März 2022
Zur Zeit gilt die "3-G-Regel" (Stand März 2022)
Ab dem 04. März 2022 gilt in NRW für den Yogaunterricht vor Ort die "3-G--Regel" d.h., wenn die folgenden Nachweise (und ein Personalausweis) erbracht werden, ist die Teilnahme am Unterricht möglich:
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
- Nachweis über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder einen PCR-Tets (max. 48 Std. alt)
Zur Zeit hat man einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche.
Hier der Link zu den Teststationen:
Die AHA-Regeln bleiben wie gehabt, d.h.:
- 1,5 m Abstand von Person zu Person
- die Maske bitte erst am Platz abnehmen
- bitte bringe Dir eine rutschfeste Matte, eine Decke, einen Yogagurt (ein Bademantelgürtel tut es auch)